Gläubiger (SEPA)

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Gläubiger (SEPA)

Person oder Unternehmen, die eine Forderung einziehen darf; im SEPA-Kontext die Partei, die die Lastschrift auslöst.

Im SEPA-Lastschriftverfahren ist der Gläubiger die Partei, die einen Lastschriftvertrag mit ihrer Bank abgeschlossen hat. Er benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer (CID) und muss die von jedem Schuldner unterzeichneten Mandate aufbewahren. Die Gegenpartei ist der Schuldner.

Siehe auch


Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Gläubiger im SEPA-Lastschriftverfahren?
Der Gläubiger (Creditor) ist die Person oder das Unternehmen, das berechtigt ist, eine Forderung per SEPA-Lastschrift einzuziehen. Er hat einen Lastschriftvertrag mit seiner Bank geschlossen und verfügt über eine Gläubiger-Identifikationsnummer (CID).
Was benötigt ein Gläubiger für SEPA-Lastschriften?
Ein Gläubiger benötigt eine gültige Gläubiger-Identifikationsnummer (CID), einen Lastschriftvertrag mit seiner Bank sowie von jedem Schuldner unterzeichnete SEPA-Lastschriftmandate. Die Mandate müssen sicher aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden können.
Was sind die Pflichten des Gläubigers?
Der Gläubiger muss die von Schuldnern unterzeichneten Mandate aufbewahren, korrekte Fristen einhalten (D-5 für Erstlastschriften, D-2 für Folgelastschriften) und die Schuldner rechtzeitig vor dem Einzug informieren. Bei Änderungen der Bankdaten muss er das Mandat aktualisieren.
Was ist der Unterschied zwischen Gläubiger und Schuldner?
Der Gläubiger ist derjenige, der per Lastschrift einzieht (z. B. ein Abonnementanbieter), während der Schuldner (Debtor) derjenige ist, von dessen Konto das Geld abgebucht wird (z. B. der Kunde). Beide Begriffe sind zentral im SEPA-Lastschriftverfahren.

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