Was ist das SEPA-Lastschriftmandat?
Das SEPA-Lastschriftmandat ist die schriftliche Ermächtigung, die ein Schuldner (die zahlende Partei) einem Gläubiger (der einziehenden Partei) erteilt, damit dieser Lastschriften gegen das Konto des Schuldners ausstellen darf. Es ist die Grundlage der SEPA-Lastschrift (SDD) – ohne sie akzeptiert keine Bank den Einzug.
Kurzübersicht
- Das Mandat wird vom Schuldner vor dem ersten Einzug unterzeichnet.
- Es wird vom Gläubiger aufbewahrt, nicht von der Bank. Aufbewahrungspflicht: aktive Laufzeit + 14 Monate nach dem letzten Einzug.
- Jedes Mandat hat eine Eindeutige Mandatsreferenz (UMR), die vom Gläubiger gewählt wird.
- Zwei Varianten: CORE (Standard, Verbraucher) und B2B (zwischen Unternehmen).
- Es kann auf Papier oder elektronisch unterzeichnet werden, solange Nachweise aufbewahrt werden.
Bestandteile eines gültigen Mandats
Ein SEPA-Mandat muss enthalten:
- Gläubigerdaten: Name, Adresse und Gläubiger-Identifikationscode (GID) — siehe Was ist der SEPA-Gläubiger-Identifikationscode.
- Schuldnerdaten: Name, Adresse, IBAN und optionaler BIC.
- Eindeutige Mandatsreferenz (UMR): vom Gläubiger gewählt; innerhalb seiner Organisation eindeutig.
- Zahlungsart: wiederkehrend oder einmalig.
- Schema: CORE oder B2B.
- Rechtstext: der den Gläubiger zum Einzug und die Bank des Schuldners zur Belastung ermächtigt.
- Datum und Unterschrift des Schuldners.
Sie können unsere kostenlose SEPA-Mandatsvorlage herunterladen.
Wer bewahrt das Mandat auf?
Der Gläubiger (Sie, wenn Sie einziehen). Die Bank des Schuldners kann jederzeit eine Kopie anfordern – in der Regel nach einem Einspruch. Können Sie es nicht vorlegen, wird der Einzug dem Schuldner zurückerstattet und Ihre Bank gibt die Kosten mit einer Rückbuchungsgebühr an Sie weiter.
Aufbewahrungsfristen
| Situation | Frist |
|---|---|
| Mandat aktiv | Gesamte Laufzeit des Mandats |
| Nach dem letzten Einzug | Mindestens 14 Monate (maximale Rückgabefrist) |
| Steuerprüfungen | Was Ihre Steuerbehörde verlangt (üblicherweise 6+ Jahre) |
CORE vs. B2B
| Thema | CORE | B2B |
|---|---|---|
| Zugelassener Schuldner | Privatpersonen und Unternehmen | Nur Unternehmen |
| Rückgabefrist des Schuldners | 8 Wochen ohne Angabe + 13 Monate bei nicht autorisierten | Nur wenn die Bank des Schuldners es vertraglich erlaubt |
| Vorabankündigung an die Bank des Schuldners | Nicht erforderlich | Vor dem ersten Einzug erforderlich |
| Risiko für den Gläubiger | Höher | Geringer |
Elektronische Mandatsunterzeichnung (E-Mandat)
Ein online unterzeichnetes Mandat ist gültig, wenn:
- Der Schuldner mit ausreichenden Mitteln identifiziert wird (qualifiziertes Siegel, Online-Banking, Video-ID…).
- Das Unterzeichnungsprotokoll aufbewahrt wird (Datum, IP, Dokumenten-Hash, Identität).
- Das unterzeichnete Dokument exakt dieselben Daten enthält wie die Papierversion.
Änderungen
Ändert sich etwas (IBAN des Schuldners, Gläubigername, GID), benötigen Sie kein neues Mandat: Der Gläubiger muss den nächsten Einzug als Änderung kennzeichnen und angeben, welches Feld sich im Vergleich zum ursprünglichen Mandat geändert hat.
Fazit
Das SEPA-Mandat ist Ihre Absicherung beim Einzug. Bewahren Sie es sorgfältig auf: Eine falsche Referenz oder ein fehlendes Mandat bedeutet unbezahlte Einzüge mit Kosten. Wenn Sie Ihre SEPA-Datei mit GenerateSEPA erstellen, stellen wir sicher, dass jede Lastschrift eine kohärente Mandatsreferenz trägt.