Fälligkeitsdatum

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Fälligkeitsdatum

Vom Gläubiger gewünschtes Einzugsdatum; zentrales Element bei SEPA-Lastschriften.

Es müssen D-5 Geschäftstage für die erste CORE-Lastschrift und D-2 Geschäftstage für Folgelastschriften eingehalten werden (D-1 ab November 2025).

Siehe auch


Häufig gestellte Fragen

Was ist das Fälligkeitsdatum bei SEPA-Lastschriften?
Das Fälligkeitsdatum (Due Date) ist das Datum, an dem der Gläubiger den Einzug des Betrags vom Schuldnerkonto beantragt. Es ist das Datum, an dem die Lastschrift dem Schuldner belastet wird – sofern keine Rückgabe erfolgt.
Welche Fristen gelten für das Fälligkeitsdatum?
Bei SEPA Core-Lastschriften muss die Datei mindestens 5 Geschäftstage vor dem Fälligkeitsdatum bei der Bank eingehen (D-5) für Erstlastschriften (FRST) und mindestens 2 Geschäftstage (D-2) für Folgelastschriften (RCUR). Ab November 2025 gilt D-1 für RCUR.
Was passiert, wenn das Fälligkeitsdatum auf einen Feiertag fällt?
Das Fälligkeitsdatum muss ein TARGET2-Geschäftstag sein (europäischer Bankenkalender). Fällt es auf einen Feiertag oder ein Wochenende, muss es auf den nächsten oder vorherigen Geschäftstag angepasst werden, je nach Vereinbarung mit der Bank.
Wie unterscheidet sich das Fälligkeitsdatum vom Ausführungsdatum?
Das Fälligkeitsdatum ist das gewünschte Belastungsdatum auf Schuldnerseite. Das Ausführungsdatum (Settlement Date) ist der tatsächliche Buchungstag im Interbanken-Clearing. Beide fallen in der Regel zusammen, können aber bei bestimmten CSM-Prozessen leicht abweichen.

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