SEPA-Vorankünd­igung (Pre-Notification)

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SEPA-Vorankündigung (Pre-Notification)

Pflichtmitteilung des Gläubigers an den Schuldner vor einer SEPA-Lastschrift mit Datum und Betrag.

Mindestens 14 Kalendertage vor dem Einzug, sofern vertraglich keine kürzere Frist vereinbart wurde. Im SEPA-Verfahren verpflichtend.

Siehe auch


Häufig gestellte Fragen

Was ist eine SEPA-Vorankündigung?
Die SEPA-Vorankündigung (Pre-Notification) ist eine Pflichtmitteilung des Gläubigers an den Schuldner, die mindestens 14 Kalendertage vor dem Lastschrifteinzug erfolgen muss. Sie informiert über Datum und Betrag der Abbuchung.
Wie lange vor der Lastschrift muss die Vorankündigung erfolgen?
Die Standardfrist beträgt mindestens 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitsdatum. Gläubiger und Schuldner können vertraglich eine kürzere Frist vereinbaren.
Wie kann die Vorankündigung übermittelt werden?
Die Vorankündigung kann per E-Mail, Brief, Rechnung oder jeder anderen schriftlichen Kommunikationsform erfolgen, die die SEPA-Anforderungen erfüllt. Es gibt kein vorgeschriebenes Format.
Was passiert, wenn die Vorankündigung fehlt oder verspätet ist?
Fehlt die Vorankündigung oder erfolgt sie zu spät, kann der Schuldner die Lastschrift beanstanden. Der Gläubiger riskiert zudem Bußgelder und Reputationsschäden bei der Hausbank.

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