SEPA-Vorankündigung (Pre-Notification)
Pflichtmitteilung des Gläubigers an den Schuldner vor einer SEPA-Lastschrift mit Datum und Betrag.
Mindestens 14 Kalendertage vor dem Einzug, sofern vertraglich keine kürzere Frist vereinbart wurde. Im SEPA-Verfahren verpflichtend.