VOP (Verification of Payee)

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VOP (Verification of Payee)

Seit Oktober 2025 verpflichtender SEPA-Dienst, der prüft, ob der Name des Begünstigten mit der IBAN übereinstimmt.

Reduziert IBAN-Umleitungsbetrug. Die Bank des Auftraggebers warnt diesen, wenn Name und IBAN nicht übereinstimmen – vor der Ausführung der Überweisung.

Siehe auch


Häufig gestellte Fragen

Was ist VOP (Verification of Payee)?
VOP (Verification of Payee, dt. Begünstigtenprüfung) ist ein SEPA-Dienst, der vor einer Überweisung überprüft, ob der vom Auftraggeber angegebene Name des Begünstigten mit der IBAN übereinstimmt.
Wann wurde VOP verpflichtend?
VOP ist seit Oktober 2025 für alle Banken im SEPA-Raum verpflichtend gemäß EU-Verordnung 2024/886. Die Banken müssen den Dienst sowohl anbieten als auch auf Anfragen anderer Banken antworten.
Welches Problem löst VOP?
VOP reduziert IBAN-Umleitungsbetrug (sog. APP-Fraud), bei dem Angreifer Überweisungsempfänger manipulieren. Wenn Name und IBAN nicht übereinstimmen, warnt die Bank des Auftraggebers vor der Ausführung.
Was passiert, wenn VOP einen Nichtübereinstimmung meldet?
Bei einer Nicht-Übereinstimmung erhält der Auftraggeber eine Warnung von seiner Bank. Die Überweisung wird nicht automatisch blockiert – der Auftraggeber entscheidet, ob er fortfahren möchte oder nicht.

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