UMR (Eindeutige Mandatsreferenz)
Eindeutige Referenz zur Identifizierung eines SEPA-Mandats innerhalb der Organisation des Gläubigers.
Wird vom Gläubiger bei der Mandatserstellung vergeben. Muss bei jedem Einzug mitgeführt werden und über die gesamte Mandatslaufzeit stabil bleiben.