UMR (Eindeutige Mandatsreferenz)

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UMR (Eindeutige Mandatsreferenz)

Eindeutige Referenz zur Identifizierung eines SEPA-Mandats innerhalb der Organisation des Gläubigers.

Wird vom Gläubiger bei der Mandatserstellung vergeben. Muss bei jedem Einzug mitgeführt werden und über die gesamte Mandatslaufzeit stabil bleiben.

Siehe auch


Häufig gestellte Fragen

Was ist die UMR (Unique Mandate Reference)?
Die UMR (Unique Mandate Reference, dt. Eindeutige Mandatsreferenz) ist eine vom Gläubiger bei der Erstellung eines SEPA-Mandats vergebene einzigartige Kennung. Sie identifiziert das Mandat innerhalb der Organisation des Gläubigers.
Wer vergibt die UMR?
Die UMR wird vom Gläubiger bei der Mandatserstellung vergeben. Sie kann alphanumerisch sein und bis zu 35 Zeichen umfassen. Jede UMR muss innerhalb des Gläubigers eindeutig sein.
Muss die UMR bei jedem Einzug angegeben werden?
Ja. Die UMR muss in jeder pain.008-Datei für jeden Einzug mitgeführt werden. Sie ermöglicht es Banken und Schuldnern, den Einzug einem konkreten Mandat zuzuordnen.
Was passiert, wenn die UMR geändert wird?
Die UMR muss während der gesamten Laufzeit des Mandats stabil bleiben. Eine Änderung der UMR erfordert die Erstellung eines neuen Mandats und die Information des Schuldners.

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