pain.001.001.03 vs. pain.001.001.09: Welche Version verwenden?

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pain.001.001.03 vs. pain.001.001.09: Welche Version verwenden?

Unterschiede zwischen den pain.001-Versionen für SEPA-Überweisungen: was sich ändert, welche Banken die neue Version verlangen und der Migrationstermin.

Kurzübersicht

Version 09 führt verpflichtende strukturierte Adressen ein (LEI, optionaler BIC, zusätzliche Kennungen). EBA und europäische Banken verlangen die Migration bis November 2025.

Hauptunterschiede

Merkmal pain.001.001.03 pain.001.001.09
Adressformat Unstrukturiert erlaubt Strukturierte Adresse verpflichtend
LEI-Unterstützung Nicht vorhanden Optionales Feld für LEI
Remittance-Informationen Max. 140 Zeichen Erweitertes strukturiertes Format
SCT Inst Nicht nativ unterstützt Vollständige Unterstützung
Verbreitungsgrad (2026) Noch weit verbreitet Zunehmend von Banken gefordert

Migrationszeitplan

  • November 2022: Beginn der Co-Existenzphase (beide Versionen akzeptiert).
  • November 2025: EBA Clearing und größere europäische Banken fordern pain.001.001.09.
  • 2026: Vollständige Umstellung bei den meisten deutschen und österreichischen Banken erwartet.

Was sich in Version 09 ändert

Strukturierte Adressen

<!-- Version 03: unstrukturiert erlaubt -->
<PstlAdr>
  <AdrLine>Musterstraße 1, 10115 Berlin</AdrLine>
</PstlAdr>

<!-- Version 09: strukturiert erforderlich -->
<PstlAdr>
  <StrtNm>Musterstraße</StrtNm>
  <BldgNb>1</BldgNb>
  <PstCd>10115</PstCd>
  <TwnNm>Berlin</TwnNm>
  <Ctry>DE</Ctry>
</PstlAdr>

Praktische Entscheidungskriterien

Wenn Sie wechseln müssen, wägen Sie ab:

  1. Kosten pro Transaktion und Anpassungsgebühren Ihrer ERP-Lösung.
  2. Operativer Aufwand: Adressdaten Ihrer Lieferanten bereinigen und strukturieren.
  3. Bankfristen: Fragen Sie Ihre Bank nach dem genauen Umstellungsdatum.
  4. Kundenerfahrung: Überweisungen scheitern, wenn Adressen falsch strukturiert sind.

Mit GenerateSEPA testen

Laden Sie eine Testdatei auf GenerateSEPA hoch – wir unterstützen beide Versionen. Vor der Bankeinreichung immer mit unserem SEPA-XML-Validator validieren.

Fazit

Es gibt keine universelle Antwort – aber fragen Sie Ihre Bank nach dem Umstellungstermin und planen Sie frühzeitig.


Häufig gestellte Fragen

Was sollte ich 2026 im Blick behalten?
SCT Inst ist seit Oktober 2025 für alle SEPA-Banken verpflichtend (EU 2024/886) und die Migration auf pain.001.001.09 ist im Gange.
Benötige ich einen Rechtsberater für die Umsetzung?
Bei regulatorischen Fragen (DSGVO, EU 260/2012, AML) ja. Für operative Themen reicht die offizielle EPC-Dokumentation.
Kann ich den Anbieter mitten im Jahr wechseln?
Ja. SEPA-Mandate sind übertragbar, solange Sie den Nachweis der Unterzeichnung aufbewahren.
Was sind die wichtigsten technischen Unterschiede zwischen pain.001.001.03 und pain.001.001.09?
Die Version 09 unterstützt den neuen Purpose-Code für SCT Inst, erweiterte Remittance-Informationen (strukturierte Referenzen nach ISO 11649) und verbesserte Adressfelder nach dem neuen Postal Address-Standard. Der XML-Namespace unterscheidet sich ebenfalls: urn:iso:std:iso:20022:tech:xsd:pain.001.001.09 statt pain.001.001.03. Inhaltlich bleiben Pflichtfelder wie MsgId, CreDtTm, NbOfTxs und CtrlSum unverändert.

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