DSGVO und SEPA-Mandatsaufbewahrung: Was aufbewahren und wie lange

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DSGVO und SEPA-Mandatsaufbewahrung: Was aufbewahren und wie lange

Die Aufbewahrung von SEPA-Mandaten unterliegt zwei Rechtsrahmen gleichzeitig: der SEPA-Verordnung EU 260/2012 (mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (Grundsatz der Speicherbegrenzung und Rechenschaftspflicht).

Kurzübersicht

Das Mandat (Original-Unterschrift oder elektronische Signatur) muss mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug aufbewahrt werden. Die DSGVO verlangt die Begründung der Rechtsgrundlage und die Möglichkeit für den Schuldner, sich abzumelden.

SEPA-Aufbewahrungspflichten

Situation Mindestfrist
Mandat aktiv Gesamte Laufzeit
Nach dem letzten Einzug 14 Monate
Steuerprüfung (HGB/AO) 10 Jahre (Handelsbücher)
Allgemeine Geschäftsunterlagen 6 Jahre

Die SEPA-14-Monate-Frist ist das operative Minimum; steuerrechtliche Pflichten überwiegen in der Praxis.

DSGVO-Anforderungen

Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung von Schuldnerdaten (Name, IBAN, Unterschrift) im Mandat stützt sich auf: - Art. 6(1)(b) DSGVO: Vertragserfüllung — der Einzug setzt das Mandat voraus. - Art. 6(1)(c) DSGVO: Rechtliche Verpflichtung — SEPA-Verordnung und Steuergesetze.

Speicherbegrenzung

Nach Ablauf aller gesetzlichen Fristen müssen Mandatsdaten gelöscht oder anonymisiert werden. Eine unbegrenzte Aufbewahrung ist unzulässig.

Informationspflicht

Schuldner müssen in der Datenschutzerklärung über die Mandatsdaten-Verarbeitung informiert werden, einschließlich: - Verarbeitungszweck. - Aufbewahrungsdauer. - Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung.

Format und Nachvollziehbarkeit

Aufzubewahrende Unterlagen: - Ursprüngliches Mandat (Papier-Scan oder elektronische Kopie mit Hash). - Unterschriftsprotokoll (bei E-Mandaten: Datum, IP-Adresse, Methode). - Änderungsnachweise (Änderungen der UMR, IBAN oder GID).

Praktische Empfehlung

Richten Sie eine automatische Löschroutine ein, die: 1. Das Mandatsdatum und den letzten Einzug erfasst. 2. Nach 14 Monaten eine Überprüfung auslöst. 3. Mandatsdaten nach Ablauf aller anwendbaren Fristen anonymisiert.

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Laden Sie eine Testdatei auf GenerateSEPA hoch und vergleichen Sie den Ablauf mit Ihrem aktuellen Setup. Validieren Sie immer mit unserem SEPA-XML-Validator.

Fazit

Es gibt keine universelle Antwort. Aber mit diesen Kriterien können Sie datenbasiert entscheiden – und gleichzeitig DSGVO-konform bleiben.


Häufig gestellte Fragen

Was sollte ich 2026 im Blick behalten?
SCT Inst ist seit Oktober 2025 für alle SEPA-Banken verpflichtend (EU 2024/886) und die Migration auf pain.001.001.09 ist im Gange.
Benötige ich einen Rechtsberater für die Umsetzung?
Bei regulatorischen Fragen (DSGVO, EU 260/2012, AML) ja. Für operative Themen reicht die offizielle EPC-Dokumentation.
Kann ich den Anbieter mitten im Jahr wechseln?
Ja. SEPA-Mandate sind übertragbar, solange Sie den Nachweis der Unterzeichnung aufbewahren.
Wie lange müssen SEPA-Mandate nach dem letzten Einzug aufbewahrt werden?
Die EPC-Regeln schreiben eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 14 Monaten nach dem letzten Einzug vor. Zusätzlich können steuerrechtliche Anforderungen eine längere Aufbewahrung verlangen – in Deutschland zum Beispiel bis zu 10 Jahre für steuerrelevante Dokumente. Mandate sollten in unveränderlicher Form (z. B. als PDF/A oder Scan) gespeichert werden.

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